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Die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung zum Schutz vor Waldbränden tritt mit 11.03.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.10.2025 außer Kraft.
Weitere Informationen:
Aufgrund der derzeit vorherrschenden Witterungsverhältnisse und Trockenheit wird von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung eine Verordnung (siehe Beilage) betreffend den Waldbrandschutz für die Waldgebiete aller Gemeinden des politischen Bezirkes Urfahr-Umgebung und deren Gefährdungsbereiche erlassen.